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Georg Bühler Nachfolger Briefmarken-Auktionen GmbH |
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Berlins ältestes Briefmarken-Auktionshaus, gegründet 1949 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Versteigerungsbedingungen
§
1 Präambel §
2 Gebühren und Gebote
§
3 Zustandsprüfung und -beschreibung § 4 Zuschlag §
6 Zahlung Ist keine besondere Vereinbarung getroffen und wird die Zahlung nicht sofort oder spätestens 14 Tage nach Zustellung der Rechnung geleistet oder wird die Annahme verweigert, so verliert der Käufer seine Rechte aus dem Zuschlag. Die Lose können mit Benachrichtigung auf seine Kosten freihändig verkauft oder nochmals versteigert werden. In diesem Fall haftet der säumige Käufer für einen Mindesterlös und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich Gebühren des Versteigerers. Auf einen Mehrerlös hat er keinen Anspruch. Wir behalten uns vor, bei Zahlungsverzögerung 1% Verzugszinsen pro angefangenem Monat zu berechnen. Kaufgelder, Kaufgeldrückstände sowie Nebenleistungen kann der Versteigerer im eigenen Namen einziehen und einklagen.
§
7 Besondere Bestimmungen für Verbraucher 1.
Handelt
es sich bei dem Erwerber um einen Verbraucher i.S.d. § 13 BGB, so findet § 7
der Versteigerungsbedingungen Anwendung. 2.
Bei
Sach- oder Rechtsmängeln stehen dem Erwerber die gesetzlichen
Gewährleistungs-rechte zu. 3.
Handelt
es sich bei den Waren um gebrauchte Sachen, so verjähren die Ansprüche des
Erwerbers innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt der Ware. 4.
Unbeschadet
der vorstehenden Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkung besteht
eine uneingeschränkte Haftung, a)
für
solche Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Veräußerers oder
einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. b)
für
solche Ansprüche, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des
Veräußerers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen
beruhen. c)
im
Falle des Vorsatzes oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder soweit
der Veräußerer eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. d)
bei
Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. e)
soweit
das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt. 5. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. 6. Dem Erwerber steht ein Widerrufsrecht nach den Vorschriften der §§ 312g
Abs. 1 i.V.m. § 355 BGB zu. Nähere Hinweise zur Ausübung dieses Widerrufsrechts
sowie eine § 8 Besondere Bestimmungen für Kaufleute 1.
Handelt
es sich bei dem Erwerber um einen Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, so findet § 8
der Versteigerungsbedingungen Anwendung. 2.
Die
Gefahr der Verschlechterung oder des zufälligen Untergangs der Ware geht auf
den Erwerber über, wenn dieser in Annahmeverzug gerät. Wird die Ware auf
Verlangen des Erwerbers versandt, so geht die Gefahr der Verschlechterung oder
des zufälligen Untergangs der Ware mit der Auslieferung der Sache an den
Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung
bestimmte Person über. 3.
Handelt
es sich bei den Waren um gebrauchte Sachen, so ist die Haftung für Sach- oder
Rechtsmängel ausgeschlossen. 4.
Ansprüche
des Erwerbers gegen den Versteigerer oder den Einlieferer verjähren innerhalb
von 12 Monaten nach Erhalt der Ware. 5.
Unbeschadet
der vorstehenden Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkung besteht
eine uneingeschränkte Haftung, a) für solche Ansprüche aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders
oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung seines gesetzlichen
Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. b) für solche Ansprüche, die auf einer grob
fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder auf einer vorsätzlichen oder
grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder seines
Erfüllungsgehilfen beruhen. c) im Falle des Vorsatzes oder bei arglistigem
Verschweigen eines Mangels oder soweit der Verwender eine Garantie für die
Beschaffenheit der Sache übernommen hat. d) bei
Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. e) soweit
das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt. 6. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. 7. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin.
§
9 Verbindlichkeit schriftlicher und telefonischer Aufträge
§
10 Nachverkauf Vorstehende
Bestimmungen gelten sinngemäß auch für den Nachverkauf von Losen, die in der
Versteigerung nicht abgesetzt wurden. §
11 Salvatorische Klausel
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